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VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20.KS |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 91 VwGO, § 10 HBeamtVG, § 3 Abs 3 HBeamtVG, § 48 HVwVfG
Anerkennung von Zeiten als Erzieher als ruhegehaltfähige Dienstzeit
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- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19
Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Die danach erforderliche Überzeugung des Gerichts ist gegeben, wenn ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit vorliegt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278). - BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Der Regelfall ist die Rücknahme; nur bei außergewöhnlichen Umständen kann im Ermessenswege auf sie verzichtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 2 C 18/19 -, BVerwGE 169, 318-335). - BVerwG, 24.02.2021 - 8 C 25.19
Revision gegen die Berufungsentscheidung auf Teilwiderruf und die Rückforderung …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt nicht, um eine Intendierung des Ermessens zu bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 8 C 25/19 -, juris m.w.N.).
- BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Er kennt die Unbeständigkeit und kann sein Verhalten darauf einrichten, er verdient daher einen geringeren Schutz, in aller Regel sogar überhaupt keinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1962 - V C 73.61 -, BVerwGE 14, 175-181). - VGH Hessen, 16.07.2009 - 1 A 826/09
Anerkennung einer Vordienstzeit als wissenschaftliche Hilfskraft bei einer …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Die frühere Tätigkeit muss Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt haben, die ein wesentlicher, wenn auch nicht ausschlaggebender Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 1 A 826/09.Z - VG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 4665/17.KS -, beide zit. nach juris). - VG Gießen, 25.11.2022 - 5 K 3897/21
Festsetzung von Versorgungsbezügen
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Da dadurch der in § 6 Abs. 1 Satz 1 HBeamtVG niedergelegte Grundsatz, dass grundsätzlich nur in einem Beamtenverhältnis verbrachte Zeiten ruhegehaltsfähig sein sollen, durchbrochen wird, kommt § 10 HBeamtVG Ausnahmecharakter zu, um im Wesentlichen unbillige Härten gegenüber "Nur-Beamtinnen" bzw. "Nur-Beamten" auszugleichen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 25. November 2022 - 5 K 3897/21.GI -, juris m.w.N.). - VG Kassel, 07.12.2016 - 1 K 33/16
Rücknahme einer Vorabentscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeiten
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Der in § 64 Abs. 2 Satz 2 HBeamtVG normierte Vorbehalt dient lediglich dazu, dem Dienstherrn eine Loslösung von einer Vorabentscheidung zu erleichtern und nicht dazu, die Anwendbarkeit der §§ 48ff. HVwVfG auszuschließen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 1 K 33/16.KS -, juris). - VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 4665/17
Anrechnung von Vordienstzeiten in der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Die frühere Tätigkeit muss Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt haben, die ein wesentlicher, wenn auch nicht ausschlaggebender Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 1 A 826/09.Z - VG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 4665/17.KS -, beide zit. nach juris). - VG Berlin, 10.10.2007 - 7 A 123.06
Ermessensausübung der Behörde bei der Rücknahme eines rechtswidrig zu niedrig …
Auszug aus VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 682/20
Bei der Rücknahme von Dauerverwaltungsakten ist zu berücksichtigen, dass das Absehen von einer Rücknahme nicht nur das Absehen von einer Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände für die Vergangenheit bedeuten würde, sondern bewusst der Eintritt rechtswidriger Rechtsfolgen in der Zukunft hingenommen werden würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 A 123.06 -, juris).